- Die Vorstandsmitglieder bilden zusammen mit den Vorsitzenden der Landesvertretungen, den Leitungen der Referate, Kommissionen und Ausschüsse den erweiterten Vorstand.
- Der erweiterte Vorstand tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Der Vorstand kann, wenn es erforderlich ist oder wenn 5 Mitglieder des erweiterten Vorstandes es verlangen, zusätzliche Sitzungen einberufen.
- Zu den Aufgaben des erweiterten Vorstandes gehören:
- Die Beratung des Vorstandes in wichtigen Angelegenheiten.
- Die Koordinierung der Arbeit der Landesvertretungen, Referate, Kommissionen und Ausschüsse.