M.A. Motologie & Psychomotorik

Der viersemestrige Masterstudiengang Motologie und Psychomotorik vermittelt pädagogisch-fördernde und therapeutisch-heilende Konzepte und Praktiken für die körper- und bewegungsorientierte Begleitung von Menschen aller Alterstufen.

Kennzeichnend für das Studium ist eine Verwebung von Wissenschaft und Anwendungsorientierung in Auseinandersetzung mit dem eigenen Erleben. Auf diese Weise werden personale, soziale und fachliche Kompetenzen und eine professionelle Arbeitshaltung erworben. Zur Anwendung kommen sie in Entwicklungs- und Gesundheitsförderung, in Bildungseinrichtungen sowie in Therapieeinrichtungen.

Durch die Interdisziplinarität des Studiums, das Aufgreifen benachbarter Fachdiskurse und umfangreiche Vernetzung werden Studierende zudem in die Lage versetzt, neben individuellen auch gesellschaftliche Prozesse vor dem Hintergrund von Motologie und Psychomotorik zu hinterfragen und mitzugestalten.

Auch eine Karriere in Lehre und Forschung, beispielsweise durch eine anschließende Promotion (Dr. phil.) im Fachgebiet Motologie und Psychomotorik, ist möglich.

Studienaufbau (STPO WS 2020/21)

Das Studium besteht aus 17 Modulen. Studierende können sich ab dem 2. Semester bei vier Modulen für bestimmte Belegungsmuster entscheiden, um einen von drei Wahlschwerpunkten zu studieren und im Zeugnis vermerkt zu bekommen:

  1. „Psychomotorische Bewegungstherapie / Entwicklungsbegleitung Kinder und Jugendliche“ (PBKJ)
  2. „Körper-und Bewegungspsychotherapie Erwachsene“ (KBPT)
  3. Studium in der Breite (im Sinne einer breiten Orientierung in frei zu wählenden Modulen innerhalb des entsprechenden Modulangebotes)

Zulassung zum Studium

Das Studium kann jeweils zum Wintersemester begonnen werden.

Allgemeine Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis des Abschlusses eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Sportwissenschaft, Psychologie, Psychomotorik, Physiotherapie, Ergotherapie, Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder Heilpädagogik bzw. der Nachweis eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses. Als vergleichbarer Abschluss gilt der Abschluss eines Lehramtsstudiengangs mit dem Fach Sport sowie der Sonder- bzw. Inklusions-/Förderschulpädagogik.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens müssen Kompetenzen aus dem erziehungswissenschaftlichen und/oder entwicklungspsychologischen Bereich in einem Leistungsaufwand im Umfang von mindestens 30 LP sowie Kompetenzen aus dem bewegungswissenschaftlichen und/oder körpertherapeutischen Bereich in einem Leistungsaufwand im Umfang von mindestens 5 LP nachgewiesen werden.
Bei den Fächern Sportwissenschaft, Psychomotorik/Motologie wird der Erwerb dieser insgesamt 35 CP als stets gegeben vorausgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.uni-marburg.de/fb21/motologie

Kontakt

Institut für Sportwissenschaft und Motologie

Barfüßerstraße 1
D- 35032 Marburg

06421-28-23970 (Sekretariat)

Motoinfo@staff.uni-marburg.de