- Alle Mitglieder unterliegen der Verbandssatzung und verpflichten sich zur Mitarbeit und zur Erfüllung aller Aufgaben.
- Ordentliche und außerordentliche Mitglieder besitzen das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
- Alle Mitglieder haben das Recht dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge vorzulegen.
- Gewählt werden können ausschließlich ordentliche Mitglieder.