§7 Beiträge Der Mitgliederjahresbeitrag sowie Regelungen über die Ermäßigung, Erlassung und Stundung der Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Mitglieder haben für das Jahr ihres Eintrittes den vollen Jahresbeitrag zu zahlen. Von motadmin|2020-05-10T18:08:12+02:00August 15th, 2018|Vereinssatzung|Kommentare deaktiviert für §7 Beiträge Teilen Sie diesen Artikel! FacebookTwitterWhatsAppE-Mail