1. Die Vorstandsmitglieder bilden zusammen mit den Vorsitzenden der Landesvertretungen, den Leitungen der Referate, Kommissionen und Ausschüsse den erweiterten Vorstand.
  2. Der erweiterte Vorstand tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen. Der Vorstand kann, wenn es erforderlich ist oder wenn 5 Mitglieder des erweiterten Vorstandes es verlangen, zusätzliche Sitzungen einberufen.
  3. Zu den Aufgaben des erweiterten Vorstandes gehören:
    1. Die Beratung des Vorstandes in wichtigen Angelegenheiten.
    2. Die Koordinierung der Arbeit der Landesvertretungen, Referate, Kommissionen und Ausschüsse.