1. Die Wahlen erfolgen grundsätzlich in offener Abstimmung. Beantragt ein stimmberechtigtes Mitglied geheime Wahl, so hat die Wahl zu diesem Wahlamt geheim vorgenommen zu werden.
  2. Stehen für ein Amt mehrere Kandidierende zur Wahl, so gilt die Person als gewählt, die die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, welche gültig sind, erreicht. Sollten zwei oder mehrere Kandidierende die gleiche Stimmzahl erreichen, so findet eine Stichwahl statt.
  3. Alle Wahlen und Bestellungen gelten für die Dauer von 2 Jahren. Wiederwahlen sind möglich. Anträge auf Neuwahl vor Ablaufzeit der Amtszeit können gestellt werden. Verbandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis die Nachfolge gewählt bzw. bestimmt ist.