1. Ordentliches Mitglied können werden:
    1. Personen mit Diplom/Master in Motologie,
    2. Personen mit Diplom/Master eines vergleichbaren Studienfaches, die sich in besonderer Weise durch diesen Berufsverband vertreten fühlen,
    3. Personen mit Bachelor in Motologie oder einem vergleichbaren Studienfach, die sich in besonderer Weise durch diesen Berufsverband vertreten fühlen,
    4. Lehrende/Forschende in Studiengängen der Motologie/Psychomotorik und vergleichbaren Hochschulfächern,
    5. Personen, die die Ziele des Berufsverbandes in besonderer Weise unterstützten, können auf Antrag durch den Vorstand als Mitglieder oder Ehrenmitglieder aufgenommen werden.
  2. Außerordentliche Mitglieder können werden:
    1. Studierende des Studienganges Motologie,
    2. Studierende vergleichbarer Studiengänge,
    3. Fördermitglieder, die dem Berufsverband nicht zugehörig sind, aber die Interessen des Verbandes durch Beitrag unterstützen möchten.
  3. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten, in welchem sie sich gleichzeitig mit den in der Satzung genannten Aufgaben und Zielen des Verbandes einverstanden erklärt. Auf Vorschlag des Vorstandes entscheidet die Mitgliederversammlung über die Vergleichbarkeit des Studienfaches. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.