1. Alle Mitglieder unterliegen der Verbandssatzung und verpflichten sich zur Mitarbeit und zur Erfüllung aller Aufgaben.
  2. Ordentliche und außerordentliche Mitglieder besitzen das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
  3. Alle Mitglieder haben das Recht dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge vorzulegen.
  4. Gewählt werden können ausschließlich ordentliche Mitglieder.