- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verband.
- Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einbehaltung einer Frist von 3 Monaten zulässig. Die Austrittserklärung ist schriftlich oder per E-Mail an den Verband zu richten.
- Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verband ausgeschlossen werden:
- Wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung,
- Wegen schweren Verstoßes gegen die Interessen des Verbandes.
- Die Mitteilung über die Entscheidung erfolgt schriftlich oder per E-Mail, das betroffene Mitglied hat ein Widerspruchsrecht von vier Wochen.
- Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Anwartschaften des Mitglieds. Der Anspruch des Verbandes auf Zahlung der bis zur Beendigung der Mitgliedschaft aufgelaufenen Beitragsrückstände bleibt bestehen.