1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verband.
  2. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einbehaltung einer Frist von 3 Monaten zulässig. Die Austrittserklärung ist schriftlich oder per E-Mail an den Verband zu richten.
  3. Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verband ausgeschlossen werden:
    1. Wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung,
    2. Wegen schweren Verstoßes gegen die Interessen des Verbandes.
  4. Die Mitteilung über die Entscheidung erfolgt schriftlich oder per E-Mail, das betroffene Mitglied hat ein Widerspruchsrecht von vier Wochen.
  5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Anwartschaften des Mitglieds. Der Anspruch des Verbandes auf Zahlung der bis zur Beendigung der Mitgliedschaft aufgelaufenen Beitragsrückstände bleibt bestehen.